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Gesetze

DSGVO-Cookie-Einwilligung,
erledigt.

In der EU und im übrigen EWR brauchen optionale Cookies und Tracker eine Einwilligung, bevor sie laufen. Velo setzt dort für jeden Besucher zunächst alles auf „denied“ und speichert einen Nachweis jeder Entscheidung.

Die Regel
auf einen Blick.

Allgemeine Informationen, Stand September 2026. Keine Rechtsberatung.

Gilt für
Websites mit Besuchern in der EU und im EWR, egal wo das Unternehmen sitzt.
Die Regeln
Artikel 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie für Cookies, so wie jedes Land sie umsetzt, und die DSGVO für die Frage, was Einwilligung bedeutet.
Einwilligungsmodell
Opt-in. Nichts Optionales läuft, bevor der Besucher entscheidet.
Aufsicht
Die Datenschutzbehörden, etwa die CNIL in Frankreich oder die AEPD in Spanien. In manchen Ländern ist für Cookies eine Telekommunikations- oder Verbraucherschutzbehörde zuständig.
Höchstbußgeld
Nach der DSGVO 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Cookie-Bußgelder werden allerdings oft nach nationalen ePrivacy-Gesetzen verhängt.
Velo-Standard
Alle Consent-Mode-v2-Signale starten in der EU, im EWR und in der Schweiz auf „denied“.

Was die DSGVO verlangt.
Was Velo tut.

Das Velo-Maskottchen hinter einem Globus aus Knete mit zwei Standort-Pins, die jeweils mit einem eigenen kleinen Consent-Banner verbunden sind, vor lavendelfarbenem Studiohintergrund.

Einwilligung vor allem Optionalen

Die ePrivacy-Regeln verlangen eine Einwilligung, bevor eine Website nicht notwendige Cookies speichert oder ausliest. Für Besucher in der EU, im EWR und in der Schweiz startet Velo mit allen Consent-Mode-v2-Signalen auf „denied“, bis sie entscheiden.

Das Velo-Maskottchen schiebt eine Skriptzeile aus einer abgehakten Liste in einen Stapel Kategorie-Ablagen, vor lavendelfarbenem Studiohintergrund.

Klare Auswahl nach Kategorie

Die Einwilligung muss für den bestimmten Fall und informiert erfolgen. Besucher wählen Analytics, Werbung, Funktional und Personalisierung einzeln, und Ihre Tags folgen ihrer Wahl.

Das Velo-Maskottchen zwischen einer Checkliste aus Knete und einem Beleg mit Prüfsiegel, vor lavendelfarbenem Studiohintergrund.

Nachweise, die Sie vorlegen können

Nach Artikel 7 müssen Sie die Einwilligung nachweisen können. Jede Entscheidung wird als unveränderlicher Datensatz gespeichert, mit Beleg-ID, Region und der Banner-Version, auf die sie sich bezieht.

Das Velo-Maskottchen zeigt auf ein Consent-Dashboard aus Knete mit Ring- und Balkendiagramm, vor lavendelfarbenem Studiohintergrund.

Widerruf so einfach wie Einwilligung

Der Widerruf muss so einfach sein wie die Einwilligung. Eine kleine schwebende Schaltfläche bleibt auf der Seite, damit Besucher ihre Auswahl jederzeit wieder öffnen können.

Was das Gesetz
wirklich sagt.

Auf Ihrem Cookie-Banner treffen zwei europäische Regelwerke aufeinander. Die ePrivacy-Richtlinie besagt, dass eine Website Informationen auf dem Gerät eines Besuchers nur mit Einwilligung speichern oder auslesen darf, es sei denn, das ist für einen vom Besucher gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Die DSGVO legt dann den Maßstab für diese Einwilligung fest: freiwillig, für den bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich, erteilt durch eine eindeutige Handlung.

In der Praxis heißt das: keine Analytics- oder Werbe-Tags vor einer Entscheidung, eine Ablehnen-Option, die so leicht zu finden ist wie Akzeptieren, keine vorab angekreuzten Kästchen und ein einfacher Weg, die Entscheidung später zu ändern. Auch die Gestaltung zählt. Der Bericht der Cookie-Banner-Taskforce des Europäischen Datenschutzausschusses von 2023 beanstandet Banner, die auf der ersten Ebene Akzeptieren anbieten, dort aber kein Ablehnen, und Ablehnen-Schaltflächen, deren Text zu blass zum Lesen ist.

Das Banner ist nur ein Teil davon. Ihre Datenschutzerklärung muss die Zwecke erklären und die Drittanbieter nennen, und Sie müssen zeigen können, worin jeder Besucher eingewilligt hat.

In vier Schritten
startklar.

Vom ersten Script-Tag bis zur ersten gespeicherten Entscheidung.

  1. Das Velo-Maskottchen setzt ein lila Puzzleteil mit Code-Symbol in ein Browserfenster aus Knete, vor lavendelfarbenem Studiohintergrund.

    Velo zu Ihrer Website hinzufügen

    Installieren Sie Velo mit der Vorlage für Google Tag Manager oder fügen Sie ein einziges Script-Tag ein. Anleitungen gibt es für WordPress, Shopify, Webflow und weitere Plattformen.

  2. Das Velo-Maskottchen untersucht Kekse aus Knete mit einer Lupe, daneben ein Stapel Sortierablagen, vor lavendelfarbenem Studiohintergrund.

    Cookies analysieren und zuordnen

    Velo analysiert Ihre Seiten, listet die gefundenen Cookies und Skripte auf und schlägt für jedes Element eine Kategorie vor. Sie bestätigen oder ändern sie.

  3. Das Velo-Maskottchen malt ein Cookie-Banner aus Knete, dessen zwei Buttons gleich groß sind, vor lavendelfarbenem Studiohintergrund.

    Banner gestalten

    Wählen Sie Farben, Texte und Sprachen. „Ablehnen“ steht auf der ersten Ebene direkt neben „Akzeptieren“.

  4. Das Velo-Maskottchen drückt einen Knopf an einer Box aus Knete, die einen Beleg mit Prüfsiegel ausdruckt, vor lavendelfarbenem Studiohintergrund.

    Veröffentlichen und prüfen

    Besucher in der EU und im EWR bekommen Opt-in als Standard, alle Consent-Signale stehen auf „denied“, bis sie entscheiden. Jede Entscheidung landet mit ihrer Beleg-ID in Ihrem Consent-Log.

Vor dem
Livegang.

Velo übernimmt das Banner, die regionalen Standardwerte und die Nachweise. Diese Punkte bleiben bei Ihnen.

  • Ihre Datenschutz- oder Cookie-Erklärung nennt jeden Zweck und jeden Drittanbieter, der Cookies setzt.
  • Tags in Google Tag Manager warten auf das passende Consent-Signal, bevor sie auslösen.
  • Sie haben aus der Region selbst getestet: Nichts Optionales lädt, bevor Besucher eine Wahl treffen.
  • Jemand im Team prüft neue Skripte, sobald eine Analyse sie findet.
  • Ihre Verträge mit Tag-Anbietern passen zu deren Rolle: Auftragsverarbeitungsverträge nach Artikel 28 oder Vereinbarungen über gemeinsame Verantwortlichkeit, wenn ein Anbieter die Daten für eigene Zwecke nutzt.

In jedem Tarif, ab 0 €

Consent Mode v2 (Advanced)Regionale Standardwerte nach LandGlobal Privacy Control wird beachtetNachweis für jede EntscheidungAblehnen so einfach wie ZustimmenSchwebender Einstellungs-Button
Banner in neun SprachenCookie- und Tracker-AnalyseAuswahl nach KategorieEinwilligungsprotokoll und DashboardFunktioniert mit Google Tag ManagerHilfe bei der Installation

Fragen und
Antworten.

Was Teams zu DSGVO und Cookies fragen.

Ist die DSGVO das Gesetz, das ein Cookie-Banner vorschreibt?

Die Pflicht, vor dem Setzen nicht notwendiger Cookies zu fragen, stammt aus der ePrivacy-Richtlinie, so wie jedes EU-Land sie umsetzt. Die DSGVO legt den Maßstab fest, den die Einwilligung erfüllen muss: freiwillig, für den bestimmten Fall, informiert, unmissverständlich und so leicht zu widerrufen, wie sie erteilt wurde.

Sind angekreuzte Kästchen oder Scrollen eine gültige Einwilligung?

Nein. Der Europäische Gerichtshof hat im Fall Planet49 (2019) entschieden, dass vorab angekreuzte Kästchen keine wirksame Einwilligung darstellen, und die europäischen Aufsichtsbehörden sehen Scrollen oder Weitersurfen genauso. Velo verlangt eine aktive Entscheidung.

Was kann passieren, wenn die Einwilligung fehlerhaft ist?

Aufsichtsbehörden können Änderungen anordnen und Bußgelder verhängen. Die DSGVO erlaubt Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und Cookie-Banner sind ein regelmäßiges Thema der Durchsetzung.

Macht Velo meine Website DSGVO-konform?

Velo übernimmt die Consent-Ebene: Standardwerte, Entscheidungen, Nachweise und Widerruf. Compliance hängt aber auch von Ihrer Datenschutzerklärung, Ihren Anbietern und der Einrichtung Ihrer Tags ab. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Brauche ich trotzdem Google Consent Mode v2?

Wenn Sie Google-Werbeprodukte bei Besuchern im EWR nutzen, verlangt Google Consent-Signale, die Sie über Consent Mode v2 übermitteln können. Velo sendet sie für Sie, in der EU zunächst auf „denied“.